<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Novoline Online Spielen &#38;  Echte Novoline Spiele Infos</title>
	<atom:link href="http://www.novocasinos.de/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.novocasinos.de</link>
	<description>Novocasinos Infoseite für Novoline Spiele und Echte CasinoSpieler.</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Jan 2012 17:09:35 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>Novoline und Spielsucht</title>
		<link>http://www.novocasinos.de/novoline-und-spielsucht.html</link>
		<comments>http://www.novocasinos.de/novoline-und-spielsucht.html#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 02 Oct 2011 22:10:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Novoline]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.novocasinos.de/?p=56</guid>
		<description><![CDATA[Bei entsprechender Gestaltung der Rahmenbedingungen für Glücks- und Gewinnspiele sowie der Information und Aufklärung unter präventiven Gesichtspunkten kann wahrscheinlich ein Teil der problematischen Entwicklungen verhindert werden. Ein Teil der Spieler mit einer beginnenden Störung wird das problematische Verhalten selbst regulieren können. Andere benötigen eine professionelle ambulante, selten eine stationäre Behandlung. Um den Spielgästen, die Schwierigkeiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei entsprechender Gestaltung der Rahmenbedingungen für Glücks- und Gewinnspiele sowie der<br />
Information und Aufklärung unter präventiven Gesichtspunkten kann wahrscheinlich ein Teil der<br />
problematischen Entwicklungen verhindert werden. Ein Teil der Spieler mit einer beginnenden Störung<br />
wird das problematische Verhalten selbst regulieren können. Andere benötigen eine professionelle<br />
ambulante, selten eine stationäre Behandlung.<br />
Um den Spielgästen, die Schwierigkeiten mit ihrem Spielverhalten haben, Hilfestellung zu leisten,<br />
hat die Unterhaltungsautomatenwirtschaft in Verbindung mit renommierten Wissenschaftlern,<br />
verschiedenen Bundesministerien, der BZgA sowie auch der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen<br />
(DHS) die Thematik wiederholt hinterfragt und Maßnahmen zur Prävention ergriffen. Freiwillige<br />
Maßnahmen sind in vielen Fällen später in Gesetze oder Verordnungen eingefl ossen. Vielfach war<br />
die Unterhaltungsautomatenwirtschaft frühzeitig beispielgebend, wie 1985 mit dem selbst initiierten<br />
Alkoholverbot in Spielhallen.<br />
Im Übrigen …<br />
Niemand wird im Ernst behaupten wollen, dass ein Glücks- oder Gewinnspiel, wenn es vom Staat<br />
veranstaltet wird, grundsätzlich weniger problematisch ist als ein gewerblich bzw. von einem<br />
privaten Unternehmer veranstaltetes Spiel. Die lange Geschichte verschiedener Skandale in staatlichen<br />
Spielbanken spricht eine klare Sprache. Im gewerblichen Bereich setzen sich die Unternehmer<br />
gewerblicher Unterhaltungsautomaten seit Jahren für den Spieler- und Jugendschutz ein und nehmen<br />
ihre umfänglichen gesellschaftlichen Verpfl ichtungen verantwortungsbewusst wahr.<br />
VORWORT<br />
MAßNAHMEN ZUM SPIELER- UND ZUM JUGENDSCHUTZ<br />
IN GEWERBLICHEN SPIELSTÄTTEN SOWIE IN GASTSTÄTTEN<br />
Der Betrieb gewerblicher Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) ist im Detail im Jugendschutzgesetz<br />
(JuSchG), in der Gewerbeordnung (GewO) sowie in der Spielverordnung (SpielV) geregelt. Hinzu treten<br />
freiwillige Maßnahmen. Im Einzelnen:<br />
▶ Begrenzung des Spielangebots durch Aufstellung von max. 3 Geräten in Gaststätten und von 12 Geräten<br />
in einer Spielhallenkonzession.<br />
▶ Kein Geld-Gewinn-Spiel unter 18 Jahren! Der Jugendschutz wird in Gaststätten durch ständige<br />
Aufsicht bzw. bei drei aufgestellten Geräten durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen<br />
gewährleistet. Der hohe Stellenwert und die Einhaltung des Jugendschutzes werden bei Kontrollen<br />
deutlich. Bei mehrfachen Verstößen stellt sich die Frage der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit. Gastwirte<br />
und Spielstättenbetreiber laufen dann Gefahr, dass ihre Erlaubnisse widerrufen werden.<br />
▶ Zweiergruppenaufstellung und Sichtblenden in Spielstätten zur Vermeidung des leichten gleichzeitigen<br />
Bespielens von mehr als zwei Geräten.<br />
▶ Eindruck von Hinweisen auf die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geschaltete<br />
Info-Telefonnummer 01801-372700 sowie zum übermäßigen Spielen und auf den Jugendschutz<br />
in die Frontscheiben aller ca. 220.000 GGSG, i.d.R. neben dem Geldeinwurf (seit 1989 freiwillig<br />
und seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben).<br />
▶ Auslage von Info-Materialien über Risiken des übermäßigen Spielens.<br />
▶ Zwangspause („Abkühlphase“) von 5 Minuten nach einer Stunde Spielbetrieb an einem GGSG.<br />
▶ Begrenzung der Speichermöglichkeit in Einsatz- und Gewinnspeichern auf 25 €.<br />
▶ Zulassung aller GGSG-Bauarten durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Ein nachvollziehbares<br />
und ehrliches Spiel ist damit garantiert.<br />
▶ Eine von der PTB geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung stellt die Einhaltung der spielrechtlichen<br />
Eckdaten (max. Verlust in einer einzelnen Stunde 80 € und max. Stundengewinn [abzgl. Einsätze]<br />
500 €) sicher.<br />
▶ Spiel ausschließlich gegen Bargeld! „Plastikgeld“, Token, Tickets und Kredite sind unzulässig.<br />
▶ Zählwerke bzw. Ausdrucke zur Auslesung des Kasseninhalts zum Nachweis u. a. der umsatzsteuerlichen<br />
Bemessungsgrundlage.<br />
▶ Öffentliche Bekanntmachung der Zulassungen von GGSG durch die PTB.<br />
▶ Überprüfung aller GGSG spätestens nach 24 Monaten auf Übereinstimmung mit der zugelassenen<br />
Bauart durch vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige.<br />
▶ Verbot jeglicher Jackpots außerhalb der Bauartzulassungen von GGSG, auch von solchen zu rein<br />
werblichen Zwecken.<br />
▶ Schulung des Personals von Spielstätten im Rahmen betrieblicher Weiterbildung. Ab September 2008<br />
eigenständige Ausbildungsberufe. Die Mitarbeiter werden intensiv auf das Erkennen und den Umgang<br />
mit exzessiven Spielern vorbereitet.<br />
▶ Fehlverhalten wird im Wege der Selbstordnung der Unterhaltungsautomatenwirtschaft über die<br />
Aktion Roter Brief verfolgt.<br />
Zugangskontrollen zu Spielstätten (mit Datenabgleich und Sperrdateien) würden aufgrund der Fülle<br />
der bei gewerblichen GGSG vorgeschriebenen bzw. praktizierten Maßnahmen, die unangemessen hohe<br />
Verluste in kurzer Zeit ausschließen, eine Überreglementierung darstellen.<br />
UNGLEICHBEHANDLUNG ZWISCHEN DER GEWERBLICHEN<br />
UNTERHALTUNGSAUTOMATENWIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHEN SPIELBANKEN<br />
Zwischen gewerblichen Spielstätten und öffentlichen Spielbanken gibt es signifi kante Unterschiede:<br />
(1) Im Spielangebot, (2) bei den Gewinn- und Verlustmöglichkeiten sowie (3) bei den Spielgästen<br />
und ihrer Motivation. Diese Unterschiede beruhen auf bzw. sind hervorgerufen durch abweichende<br />
gesetzliche Regelungen. Aber – wird in der Praxis tatsächlich Gleiches gleich und Ungleiches unterschiedlich<br />
behandelt?<br />
▶ In Spielstätten dürfen nur Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) mit einer Zulassung der Physikalisch-<br />
Technischen Bundesanstalt (PTB) aufgestellt werden. In den Automatensälen der Spielbanken<br />
aufgestellte Glücksspielautomaten unterliegen keiner technischen Prüfung und Zulassung.<br />
▶ Einsätze, Gewinne sowie Gewinn- und Verlustsummen sind bei GGSG in Spielstätten nach den<br />
Maßgaben der Spielverordnung (SpielV) eng begrenzt. Vermögensverschiebungen in kurzer Zeit<br />
sind ausgeschlossen. Dagegen sind Einsätze und Höchstgewinne bei Slotmachines in den Automatensälen<br />
der Spielbanken in unbegrenzter Höhe erlaubt! In kurzer Zeit können „Haus und Hof“<br />
verloren werden.<br />
▶ In Spielhallen darf lediglich ein GGSG pro 12 m2 (max. 12 Geräte, auch wenn eine Halle größer als 144<br />
m2 ist) aufgestellt werden. Die Aufstellung darf nur in Zweiergruppen unter Wahrung von Mindestabständen<br />
verbunden mit Sichtblenden erfolgen. In Automatensälen von Spielbanken dagegen<br />
darf eine unbegrenzte Anzahl von Slotmachines ohne weitere raumbezogene Vorgaben aufgestellt<br />
werden. In der Regel stehen in einem Raum mehr als 100 Automaten dicht nebeneinander, bisweilen<br />
mehr als 300 Automaten.<br />
▶ In Spielstätten sind gemäß § 9 Abs. 2 SpielV zusätzliche Gewinnangebote neben den Gewinnen aus<br />
Geräten nach §§ 33 c und d GewO untersagt. Die Spielbanken dagegen gewähren regionale und<br />
überregionale Zusatzgewinne in Form von sog. Jackpotauslobungen bis in Millionen-Höhe sowie<br />
zusätzliche Sachprämien, z.B. Sportwagen.<br />
▶ Die öffentlichen Spielbanken, gleichgültig ob privat oder staatlich betrieben, müssen nur Spielbankabgaben<br />
und Umsatzsteuer zahlen. Ertragssteuern fallen samt und sonders nicht an! Die Spielbankabgaben<br />
können z. T. in den ersten Betriebsjahren sowie in wirtschaftlichen Schwächephasen<br />
reduziert werden. Eine derartige Privilegierung wäre in der gewerblichen Wirtschaft undenkbar.<br />
▶ Die Spielbanken unterliegen im Gegensatz zur gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft<br />
weder einer kommunalen Vergnügungssteuer (der auch Lenkungsfunktionen i.S. des Spielerschutzes<br />
zukommen) noch der Gewerbesteuer!<br />
▶ In Spielstätten ist der Ausschank von Alkohol verboten. Der Kopf soll beim Spiel klar sein. In Spielbanken<br />
ist Alkohol erlaubt. In Folge des Trinkens möglicherweise eintretende Kontrollverluste werden<br />
billigend in Kauf genommen!<br />
▶ Abgesetzt vom sog. „Großen Spiel“ werden zunehmend in verschiedenen deutschen Großstädten<br />
Automatensäle (sog. Dependancen) zum Teil in unmittelbarer Nachbarschaft zu gewerblichen<br />
Spielstätten eröffnet. Die Spielbanken „wildern“ mit ihrem Automatenspiel in angestammten<br />
Feldern der gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft, ohne dass die Automatensäle den<br />
Restriktionen der Spielstätten unterliegen. Die Spielbanken stellen erst seit Mitte der 70er Jahre<br />
Automaten auf und rationalisieren damit Arbeitsplätze weg. Heute werden ca. 75 % des Bruttospielertrages<br />
der Spielbanken mit Automaten erwirtschaftet.<br />
Gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte<br />
▶ Bundesrecht / Recht der Wirtschaft / Gewerberecht<br />
(Wettbewerb)<br />
▶ Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische<br />
Bundesanstalt (PTB)<br />
▶ Aufstellorte: Spielstätten / Gaststätten / Beherbergungsbetriebe<br />
unter Berücksichtigung der<br />
bau-, ordnungs-, jugendschutz- und gewerberechtlichen<br />
Bestimmungen<br />
▶ In Gaststätten: max. 3 Geräte mit Sicherungsmaßnahmen<br />
zum Jugendschutz (§ 3 Abs. 1 SpielV)<br />
▶ In Spielstätten: Max. 12 Geräte mit rechnerisch<br />
12 m2 Grundfl äche pro Gerät (in 2er Gruppen, mit<br />
Trennwänden) &#8211; § 3 Abs. 2 SpielV<br />
▶ Strenge Vorgaben für die Gerätekonstruktion in<br />
der Spielverordnung (SpielV)<br />
▶ Keine unangemessen hohen Verluste in kurzer<br />
Zeit (§ 33e GewO)<br />
▶ Laufzeit mindestens 5 Sekunden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1<br />
SpielV)<br />
▶ Höchsteinsatz 0,20 €, Höchstgewinn 2,- € (§ 13<br />
Abs. 1 Nr. 1 SpielV)<br />
▶ Maximale Gewinnsumme pro Stunde 500,- €<br />
[abzgl. Einsätze] (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 SpielV)<br />
▶ Max. Stundenverlust 80,- € in einer einzelnen<br />
Stunde (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 SpielV)<br />
▶ Ø max. Stundenverlust 33,- € (§ 12 Abs. 2 a<br />
SpielV), in der Praxis 15,- € bis 20,- €<br />
▶ Ø Kasse pro Gerät und Monat in Spielstätten ca.<br />
1.500,- € (in Gaststätten ca. 500,- €)<br />
▶ Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, ESt/KSt und<br />
GewSt<br />
▶ Steuern und Sozialabgaben:<br />
mehr als 1 Mrd. € pro Jahr,<br />
davon ca. 250 Mio. € Vergnügungssteuer<br />
▶ Ca. 220.000 Geräte aufgestellt in ca. 8.000 gewerblichen<br />
Spielstätten sowie in 60.000 bis<br />
70.000 Gaststätten, Beherbergungsbetrieben<br />
sowie bei konzessionierten Buchmachern<br />
▶ Kein Alkoholausschank<br />
UNTERSCHIEDE ZWISCHEN<br />
GEWERBLICH BETRIEBENEN GGSG UND SLOTMACHINES IN DEN SPIELBANKEN<br />
Slotmachines in den<br />
Automatensälen der Spielbanken<br />
▶ Landesrecht / Recht der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung (Monopol)<br />
▶ Keine Gerätezulassung, keinerlei Bauartvorgaben<br />
▶ Slotmachines dürfen ausschließlich in den Automatensälen<br />
der Spielbanken betrieben werden<br />
▶ In Automatensälen sind im Durchschnitt 100<br />
Slotmachines aufgestellt, bisweilen über 300<br />
Automaten. Vorschriften über die Geräteanzahl<br />
existieren nicht.<br />
▶ Grundfl äche nicht vorgeschrieben<br />
Faktisch ca. 2,5 bis 3 m2 pro Gerät<br />
▶ Keinerlei gesetzliche Vorgaben bzw. Regelungen<br />
der Gerätekonstruktion<br />
▶ Vermögensverschiebungen in größerem Umfang<br />
in kurzer Zeit möglich<br />
▶ Laufzeit pro Spiel nicht geregelt<br />
(in der Regel 3 Sekunden)<br />
▶ Einsätze und Gewinne nach oben offen, üblich<br />
sind Einsätze von 0,05 € bis &gt; 50,- € pro Spiel<br />
▶ Gewinne: bis 50.000,- € in 3 Sek.<br />
Im Jackpot: 500.000,- € und mehr<br />
▶ Max. Stundenverlust unbegrenzt,<br />
zur Zeit bis 50.000,- € möglich<br />
▶ Ø Stundenverlust unbegrenzt,<br />
zur Zeit in der Praxis ca. 300,- €<br />
▶ Ø Kasse pro Automat und Monat<br />
bis 10.000 € (und in Ausnahmefällen mehr)<br />
▶ Spielbankabgabe (Bemessungsgrundlage Bruttospielerträge<br />
= Kasse), z.T. zusätzliche Sonderabgaben,<br />
Umsatzsteuer, keine ESt/KSt, GewSt und<br />
keine Vergnügungssteuer<br />
▶ Summe der Spielbankabgaben:<br />
ca. 680 Mio. € pro Jahr zzgl. USt<br />
▶ 8.600 Slotmachines aufgestellt in<br />
82 Automatensälen</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.novocasinos.de/novoline-und-spielsucht.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

<!-- Performance optimized by W3 Total Cache. Learn more: http://www.w3-edge.com/wordpress-plugins/

Page Caching using disk: basic

Served from: www.novocasinos.de @ 2012-02-23 01:18:08 -->
